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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

für Dienstleistungen der Firma MB Solutions Consulting
Stand: 22.09.2023

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte wie Lieferungen, Leistungen und Angebote der Dienstleistungsfirma MB Solutions Consulting – nachstehend MBSC genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend AUFTRAGGEBER – genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den AUFTRAGGEBER, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden gegenüber Unternehmern nach §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)     

Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB Anwendung.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. OHG, KG, Partnerschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts). 

1.2   Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERs finden keine Anwendung, auch wenn die Firma MBSC.ihrer Geltung nicht gesondert 

widerspricht. Selbst wenn die Firma MBSC. auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERs oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1   Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2   Alle Angebote der Firma MBSC. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 

2.3   Die Auftragsbestätigung der Firma MBSC. gilt als verbindlich angenommen, wenn ihr nicht binnen 5 Werktagen ab Datum der Auftragsbestätigung widersprochen wird oder wenn nicht der Auftrag durch den AUFTRAGGEBER binnen 5 Werktagen ab Datum der Auftragsbestätigung storniert wird. Die MBSC. wird den AUFTRAGGEBER bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

2.4   Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma MBSC und dem AUFTRAGGEBER sind nur der schriftliche Vertrag, die Auftragsbestätigung der Firma MBSC. Und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Firma MBSC. vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 

2.5   Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail, ist nicht ausreichend. 

2.6   Technische Angaben der Firma MBSC. zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen (z.B. Zeichnungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Hersteller. Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 

2.7   Die Firma MBSC. behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihren abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen vor.

2.8   Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der MBSC selbst Sorge und stellt den AUFTRAGGEBER von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

2.9    Es steht dem MBSC frei, auch für andere AUFTRAGGEBER tätig zu werden. 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1    Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den AUFTRAGGEBER und dessen Annahme des Angebotes von MBSC zustande. Schweigen auf Angebote des Käufers stellt keine Annahme dar.

3.2    Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. 

3.3.   Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrages schriftlich auf alle Umstände hinzuweisen, die nicht im Kostenvoranschlag berücksichtigt wurden oder deren Kenntnis für die Lieferung oder Leistung der Firma MBSC. von Bedeutung ist. Der AUFTRAGGEBER muss alle für die Vertragsausführung wichtigen Unterlagen, wie z.B. Genehmigungen, Erklärungen rechtzeitig der Firma MBSC zur Verfügung stellen. 

4. Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3   Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der AUFTRAGGEBER mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der AUFTRAGGEBER nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

4.4   Bei einer nachträglichen oder von Anfang an bestehende wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des ATRAGGEBERS, die der Firma MBSC erst nachträglich bekannt wird (z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den AUFTRAGGEBER, Hingabe ungedeckter Schecks durch den AUFTRAGGEBER) steht der Firma MBSC das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu, wenn der Anspruch der Firma MBSC auf Zahlung des Kaufpreises gefährdet ist. Die Firma MBSC kann dem AUFTRAGGEBER vorher eine Frist bestimmen, in der der AUFTRAGGEBER entweder die Leistung zu bewirken hat oder Sicherheit zu leisten hat. Verweigert der AUFTRAGGEBER die Leistung oder die Sicherheitsleistung, kann die Firma MBSC bereits vor Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. 

4.5   Bei Insolvenzreife des AUFTRAGGEBERS im Sinne des Insolvenzrechts besteht ein Recht der Firma MBSC auf sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Der Firma MBSC steht das Recht auf sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn der AUFTRAGGEBER den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des AUFTRAGGEBERs eröffnet wurde oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AUFTRAGGEBERS mangels Masse abgewiesen wurde.    

4.6.   Der Rücktritt der Firma MBSC erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AUFTRAGGEBER. 

4.7   Storniert der Käufer eine bestätigte Bestellung ohne rechtlichen Grund, kann der Verkäufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Nettoauftragswertes verlangen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1   Die vom MBSC zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom AUFTRAGGEBER erteilten Auftrag.

5.2   Der MBSC wird den AUFTRAGGEBER in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

 

5.3   Ist dem MBSC die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den AUFTRAGGEBER unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

5.4   Der MBSC stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der AUFTRAGGEBER nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

5.5   Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des AUFTRAGGEBERs eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom MBSC bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der AUFTRAGGEBER dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.6.   Ein aufgrund dieser Bedingungen abgeschlossener Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für einen der Vertragspartner bedeuten würde.

 

5.7.  Der MBSC verarbeitet im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten gemäß den europäischen datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1   Dienstleistungen und Waren werden zu dem im individuellen Vertrag, bzw. gemäß der Auftragssbestätigung aufgeführten Preis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung in Euro auf Zeitbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit den vereinbarten Preisen der Firma MBSC zu Grunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Preise.

 

6.2   Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeitbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

 

6.3   Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

 

6.4   Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der MBSC berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

7.1   Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

 

7.2   Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

7.3   Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

7.4   Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab.

8. Haftung

Allgemeiner Haftungsausschluss bei Beratungs- und Schulungsleistungen

 

Die von der Firma MBSC erbrachten Beratungsleistungen zum Produkt und rund um die Einsatzmöglichkeiten, insbesondere alternativen Antriebstechnologien (z. B. Hochvolt- und Wasserstofftechnik), erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen, Normen und Erfahrungswerte.

Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung der erteilten Auskünfte, Empfehlungen oder Schulungsinhalte für den vom Kunden verfolgten Zweck wird ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Anbieters vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, die erteilten Informationen eigenverantwortlich zu prüfen und Entscheidungen nicht ausschließlich auf Grundlage der Beratung zu treffen.

 

Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar aus der Umsetzung der Beratungsergebnisse entstehen, es sei denn, es liegt eine gesetzlich zwingende Haftung vor (z. B. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz).

Militärische Einrichtungen und Behörden

Beratungen und Schulungen, die gegenüber militärischen Stellen oder Einheiten erbracht werden, dienen der allgemeinen technischen Orientierung und ersetzen keine einsatzspezifischen Bewertungen, Gefährdungsanalysen oder interne Weisungen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einsatzbedingte Entscheidungen oder technische Anpassungen, die auf Grundlage der Beratung vorgenommen werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Allgemeine Haftungsausschlüsse für Feuerwehr, BOS und Katastrophenschutz

Für Einrichtungen der Gefahrenabwehr (z. B. Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, THW) gelten ergänzend die jeweils gültigen Dienstvorschriften, taktischen Einsatzrichtlinien und Sicherheitsstandards. Die vermittelten Inhalte stellen eine Ergänzung, nicht jedoch eine verbindliche Handlungsanweisung im Einsatzfall dar. Eine Haftung für Schäden oder Einsatzfolgen, die aus der Anwendung der Beratung resultieren, wird – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen – ausgeschlossen.

Allgemeine Haftungsausschlüsse für Industrieunternehmen

Gegenüber industriellen Auftraggebern gelten die Beratungsergebnisse als fachliche Empfehlungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit im Einzelfall. Der Kunde bleibt für die Prüfung, Validierung und rechtssichere Umsetzung der Inhalte in seinem Betrieb eigenverantwortlich. Eine Haftung für Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Anbieters vorliegt.

8.1   Der MBSC haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der MBSC ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der MBSC in demselben Umfang.

 

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

8.3   Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen der Ansprüche des AUFTRAGGEBERS in diesen Bedingungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der MBSC - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen der Ansprüche des AUFTRAGGEBERS in diesen Bedingungen gelten ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch nicht, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde oder wenn Leben, Körper und Gesundheit schuldhaft verletzt wurden.

 

8.4.  Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

8.5.  Die Haftung der Firma MBSC auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragrafen eingeschränkt. 

8.6   Die Firma MBSC haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem AUFTRAGGEBER die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des AUFTRAGGEBERS oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 

8.7.  Soweit die Firma MBSC gemäß § 9 Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Firma MBSC bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. 

8.8.  Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Firma MBSC für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von maximal 5.000 Euro je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 

 

8.9   Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma MBSC. Soweit die Firma MBSC technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

9. Gewährleistung

9.1.  Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

9.2       

9.2.1.  Sämtliche Service- und Wartungsarbeiten müssen von autorisierten Servicepartner durchgeführt werden. 

9.2.2    Es dürfen immer nur ausschließlich die vom Hersteller freigegebenen Original-Ersatzteile, Wartungsteile sowie Hilfs- und Betriebsstoffe verwendet werden.

9.2.3  Die Gewährleistung umfasst nicht Bedienungsfehler des Betreibers bzw. durch Dritte und Verschleißteile.

9.2.4   Im Falle der Nichteinhaltung der o.g. Punkte, wird keine Gewähr für Schäden bzw. Mängel übernommen; der  Gewährleistungsanspruch erlischt, es sei denn der Vertragspartner kann nachweisen dass der Schaden gleichwohl entstanden wäre.

9.2.5   Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den AUFTRAGGEBER oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Firma MBSC nicht eine schriftliche Mängelrüge hin- sichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den AUFTRAGGEBER bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.

 

9.2.6   Bei Sachmängeln der gelieferten Ware wird die Firma MBSC nach ihrer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern (Nacherfüllung ). Falls die Nacherfüllung fehlschlägt, d.h. im Falle der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder unangemessener Verzögerung der Nacherfüllung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Firma MBSC übernimmt keine Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, daß die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden gebracht wurde. 

 

9.2.7   Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Firma MBSC, kann der AUFTRAGGEBER unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 

9.2.8   Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Firma MBSC aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Firma MBSC nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des AUFTRAGGEBERS geltend machen oder an den AUFTRAGGEBER abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma MBSC bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder,beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des AUFTRAGGEBERS gegen die Firma MBSC gehemmt.

9.2.9   Die Gewährleistung entfällt, wenn der AUFTRAGGEBER ohne Zustimmung der Firma MBSC den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der AUFTRAGGEBER die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbe- seitigung zu tragen.Wird die Kaufsache nicht bestimmungsgemäß nach den von der MBSC ausgereichten technischen Datenblättern bzw. den technischen Vorgaben betrieben erlischt jeglicher Gewährleistungsanschluss. 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess - ist das Gericht ausschließlich zuständig, das für den Hauptsitz des MBSCs zuständig ist. 

Es gilt deutsches Recht; vorrangig sind diese Bedingungen sowie die übrigen Regelungen gemäß dem Vertrag zwischen den Vertragspartnern anzuwenden.

11. Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Hinweise zum Datenschutz sind auf der Webseite [www.mb-solutions.info/datenschutz] abrufbar.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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